Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Dämmtechnik Rölver GmbH
Bahnallee 33,
48703 Stadtlohn,
Telefon: 02563/40 42 114 

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Unsere AGB gelten für die Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

  2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unserer AGB abweichende Bedingungendes Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingenabweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

  3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten annehmen können. Vorherabgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

  2. Alle in unseren Angeboten und/ oder Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

 

§ 3 Preis, Zahlungsbedingungen

  1. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind. Solche Erschwernisse können u. a. sein: Unzugänglichkeiten am Baukörper durch Bewuchs, verbaute Zugänge, brüchige Fugen etc.

    Die Preise des Auftragnehmers beinhalten nicht Strom- und Wasserkosten an der Baustelle. Strom und Wasser stellt der Auftraggeber auf seine Kosten.

  2. Preisänderungen sind ferner zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr alsvier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preisangemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern.

    Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischenBestellung und Auslieferung nicht zur unerheblich übersteigt.

  3. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlungin Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

  4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen; es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 4 Leistungszeit – Haftung bei Verzug - Vertretenmüssen

  1. Verbindliche Termine für Lieferungen oder Leistungen bedürfen zu Beweiszwecken unserer schriftlichen Bestätigung. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwenig ist, beginnt eine vereinbarte Leistungsfrist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.

  2. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unsererUnterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir den Kunden rechtzeitig informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen bzw. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden oder alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

  3. In ein Liefer- oder Leistungstermin oder eine Liefer- oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart oder wird Aufgrund von Ereignissen nach § 4 Abs. 2 der vereinbarte Liefer- oder Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten, oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

  4. Kommen wir in Verzug, dann ist unsere Haftung für den Ersatz des Verzögerungsschadens im Falle einfacher Fahrlässigkeit als 5 % des Vertragspreises begrenzt. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

  5. Soweit die zu liefernden Sachen nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt sind. Haften wir nur dann auf Ersatz eines Schadens, wenn wir nicht nachweisen, dass wir die Nacherfüllung, Verspätung der Lieferung oder die Mangelhaftigkeit der Sachen nicht zu vertreten haben. Ergänzend gelten die Regelungen des § 6.

§ 5 Haftung für Mängel

  1. Bei Vorliegen eines Mangels haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

  3. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.

§ 6 Haftung für Schäden

  1. Wir haften für Schäden, die aus vertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt herrühren, uneingeschränkt

    a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

    c) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,

    d) bei Mängeln des Liefergegenstands, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

  2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls, im Falle einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf die Schäden, die wir bei Vertragsschluss als Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Beachtung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehenmüssen und die bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischer Weise zu erwarten sind.

    Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des KundenSchützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einfaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

  3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organen, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

  2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien biszur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus allen laufenden Geschäftsbeziehungen vor.

  3. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

§ 8 Rechtswahl – Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtsoder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.